Übertrittsbedingungen

Im Folgenden sind ausschließlich die Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Klasse der Realschule beschrieben. Soll Ihr Kind in die 6. bis 10. Klasse aufgenommen werden, rufen Sie bitte an, Tel. 0931 200340 !

Übertritt aus der 4. Klasse einer Grundschule

Sie erhalten von der Grundschule das sog. Übertrittszeugnis. Auf dessen Rückseite finden Sie den Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU sowie die Eignung Ihres Kindes für Mittelschule, Realschule bzw. Gymnasium. Mit dem Notendurchschnitt von 2,66 (und besser) kann Ihr Kind direkt in einer Realschule aufgenommen werden. Mit einem Notendurchschnitt von 3,00 (oder mehr) ist vor dem Wechsel auf die Realschule das Bestehen des Probeunterrichts nötig.

Übertritt aus der 5. Klasse einer Mittelschule

Entscheidend ist hier das Jahreszeugnis der 5. Klasse der Mittelschule. Das muss einen Notendurchschnitt von 2,5 (oder besser) aus den beiden Fächern Deutsch und Mathematik aufweisen.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung haben Sie aber nur das Zwischenzeugnis zur Verfügung. Wenn sich darin abzeichnet, dass dieser Notendurchschnitt von 2,5 (oder besser) erreicht werden kann, dann melden Sie Ihr Kind ebenfalls im Anmeldezeitraum für die 5. Klasse der Realschule an. Diese Anmeldung gilt als vorläufig. Deshalb muss zu Beginn der Sommerferien der Notendurchschnitt von 2,5 (oder besser) durch Vorlage des Jahreszeugnisses bestätigt werden.

Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse können nicht am Probeunterricht teilnehmen.

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